Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Bertram Plischke Individualfotografie, Stand 01.01.2013

  1. Der Auftraggeber erkennt durch seine Auftragserteilung die Geschäftsbedingungen an. Sie gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung für alle von mir durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Nebenabreden zu Verträgen oder zu diesen AGBs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
  2. Alle von mir gefertigten Aufnahmen sind geschützte Werke im Sinne des Urheberschutzgesetzes. Jeder Abdruck oder Vervielfältigung der von mir erstellten Fotografien bedarf jeweils meiner ausdrücklichen Genehmigung. Meine Bilder dürfen in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien nur mit Nennung: „Individualfotografie, Bertram Plischke, Bräunrode“ abgedruckt werden. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen. Durch diese Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. COPYRIGHT-Aufdrucke auf meinen Fotos dürfen nicht entfernt werden.
  3. In Rechnung gestellte, aber nicht bezahlte Bilder bleiben mein Eigentum und unterliegen dem Urhebergesetz in Bezug auf jegliche Verwendung. Bilder, die ich zur Auswahl übergebe, bleibt mein Eigentum und dürfen weder veröffentlicht, noch vervielfältigt werden.
  4. Auswahlsendungen, die nicht innerhalb der vereinbarten Rückgabefrist wieder bei mir eingehen, gelten als abgenommen und werden komplett in Rechnung gestellt.
  5. Veränderungen meiner Fotos durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv genutzt werden.
  6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
  7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
  8. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
  9. Die Möglichkeit der Nennung des Namens der fotografierten Person(en) behält sich der Fotograf vor.
  10. Der Kunde hat das Recht einen Aufnahmetermin zu kündigen. Kündigt er, so ist der Fotograf berechtigt, eine nach § 649 BGB gesetzliche Vergütung zu verlangen.
  11. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
  12. Dem Auftraggeber stehen bei Überschreitung eines von mir angegebenen Liefertermins keine Ersatzansprüche zu, es sei denn der Leistungsverzug sei von mir oder von einer meiner Zulieferfirmen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.
  13. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde meine Bildauffassung und -Gestaltung ausdrücklich an. Macht er nachträglich Änderungswünsche geltend, werden diese gesondert berechnet. Reklamationen jeder Art müssen innerhalb von 6 Tagen nach Übergabe des Werks bei mir eingehen. Nach dieser Frist gelten Aufträge als verbindlich angenommen !
  14. Die Aufbewahrung des Negativs/digitaler Dateien ist nicht Teil des Auftrags. Ich bewahre die Negative/digitale Dateien ohne Gewähr auf. Übergebene Vorlagen/Gegenstände werden von mir mit Sorgfalt behandelt. Sie müssen vom Auftraggeber gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder Feuer versichert werden. Meine Haftung gegenüber dem Kunden wird auf den Ersatz von grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldete Schäden beschränkt. Bei Verlust meiner Aufnahmen in Form belichteter Filme / Negative/digitaler Dateien, beschränkt sich unsere Ersatzpflicht darauf, neues Filmmaterial zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche, etwa bei Hochzeitsaufnahmen sind ausgeschlossen.
  15. Bei Auftragserteilung von Reproduktionen jeder Art setzte ich voraus, dass der Auftraggeber dazu berechtigt ist.
  16. Bei Reproduktionen, Vergrößerungen und Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage/den Erstbestellungen ergeben. Dies ist kein Fehler des Werks. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  17. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
  18. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
  19. Unaufgeforderte Zuschriften und Informationen von natürlichen, juristischen oder öffentlichen Personen oder Institutionen, die mit weiterem Aufwand verbunden sind, wie zum Beispiel Auskunftsangabe oder Überweisungen von Entgelten, berechne ich dem Absender mit einer Aufwandpauschale von 50 Euro netto.
  20. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  21. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.  Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  22. Der Betriebssitz des Fotografen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand.